Ziel ist Pflegegrad 2: Welche Kriterien gelten?
Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt eine Einstufung zum Pflegegrad der Betroffenen. Die Kriterien für die angemessene Einstufung für Pflegegrad 2 wie folgt aus:
• Mobilität: Entscheidend für die Einstufung des angemessenen Pflegegrads ist unter anderem, wie selbstständig sich der Begutachtete fortbewegen, ob er oder sie noch aufrecht sitzen und Treppen steigen kann.
• Auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten fallen bei der Entscheidung enorm ins Gewicht: Kann sich jemand im Alltag orientieren und zurechtfinden? Kann er oder sie für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
• Ebenfalls steht die psychische Verfassung des Betroffenen im Blickpunkt. Wie oft benötigt er oder sie Hilfe wegen psychischen Leidens?
• Wichtig für das Gutachten ist zudem die Frage nach der Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
• Auch die selbständige Bewältigung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen stehen auf dem Prüfstand der Gutachter: Können Therapien und Behandlungen, etwa bei der Dialyse oder einem Verbandswechsel, weitgehend autark gemeistert werden?
• Nicht zuletzt entscheidet auch die Gestaltung des privaten Alltagslebens über den Pflegegrad der Betroffenen: Wie autonom kann noch der Tagesablauf absolviert werden, bestehen soziale Kontakte, gibt es Hobbys und eventuelle Verpflichtungen etwa im Vereinsleben?
Pflegegrad 2: Mit diesen Geldleistungen können Sie rechnen
• 316 Euro Pflegegeld pro Monat: Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 2 steht bei häuslicher Pflege durch Angehörige ein monatliches Pflegegeld zu.
• 724 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen: Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst haben die Betroffenen zudem Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen.
• 689 Euro je Monat für die Tages- und Nachtpflege
• 1774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege: Nach einem Krankenhausaufenthalt gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss im Jahr für eine professionelle Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen.
• 1612 Euro im Jahr für Verhinderungspflege oder auch Urlaubspflege: Bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr.
• 770 Euro pro Monat für vollstationäre Pflege
• 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Demenzkranke.
• bis zu 40 Euro je Monat für Pflegehilfsmittel wie Absauggeräte, Applikations- und Adaptionshilfen. Eine Hilfeverzeichnis über alle möglichen Pflegehilfsmittel, lesen Sie hier.
• 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf
• 4000 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung: Für die altersgerechte Wohnraumanpassung können Betroffene einen einmaligen Zuschuss für alle Maßnahmen der Barriere Reduzierung beanspruchen (zum Beispiel für den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift).
• 214 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschuss: In einer ambulant betreuten Wohngruppe oder eine Senioren-Wohngemeinschaft (WG) stehen höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro sowie ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.
Übrigens: Betroffene von Pflegegrad 2, die ihre Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 724 Euro nicht voll ausschöpfen, können auf Wunsch bis zu 40 Prozent davon für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei LaVida verwenden.