Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Pflegesachleistungen 2022
Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Der medizinische Dienst war bei Ihnen, sie halten das Gutachten über Ihren Pflegegrad gerade in der Hand! UND JETZT? WIE GEHT ES WEITER….
Man fühlt sich allein gelassen! Was steht mir an finazieller Hilfe zur Verfüfung? Was darf ich in Anspruch nehmen und was nicht….Fragen über Fragen. LaVida hilft Ihnen …. laden Sie sich unser Übersicht herunter und bei Fragen, rufen Sie uns gerne an! 04961-77 85 641